Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung ist eine Versicherung, welche nach einem Unfall unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Leistungen bezahlt.
Diese unterteilen sich in:
Prävention (vorbeugende Maßnahmen)
Rehabilitation (Maßnahmen zur Wiederherstellung unfallbedingte physische oder psychische Folgeschäden)
Entschädigungen durch Geldleistungen (Zahlung bei Invalidität und Tod)
Die Unfallversicherung leistet anhand einer Gliedertaxe, diese ist eine Tabelle, nach der in der privaten Unfallversicherung der Invaliditätsgrad im Falle vollständigen Verlustes oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder Sinnessorgane festgelegt wird.
Was ist ein Unfall?
Der Begriff Unfall bezeichnet ein ungewolltes Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen.
Im juristischen Kontext liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.